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  • · Nachricht · Leserforum

    Wie sind Verluste aus Leasingrückläufern zutreffend zu erfassen?

    | Bei den Leasingrückläufern BEV und PHEV mit Rückkaufverpflichtung besteht derzeit ein hohes Verlustrisiko für Autohäuser. Ein ASR-Leser möchte nicht abwarten, bis der Verlust realisiert wurde, sondern ihn schon frühzeitig in seine Bilanz einstellen. Geht das? Und wenn ja, wie? |

     

    Antwort | In der Handelsbilanz dürfen Sie eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften bilden (§ 249 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 HGB). Dem steht in der Steuerbilanz das Passivierungsverbot des § 5 Abs. 4a EStG entgegen. Zulässig ist es aber, sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz eine ungewisse Verbindlichkeit aus schwebenden Geschäften zu passivieren (§ 249 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 HGB). Voraussetzung dafür ist, dass

    • 1. eine verbindliche Rückkaufoption gegen Entgelt vereinbart wird,